Militärstrafgesetzbuch

, Abk. MStGB: Historischer Vorläufer des Wehrstrafgesetzes (WStG). In seiner Ursprungsfassung stammte das Militärstrafgesetzbuch vom 20. 6. 1872 und galt, mehrfach geändert, bis zum 20.8. 1946. Vorbilder des Militärstrafgesetzbuches waren zum einen das Strafgesetzbuch für das preußische
Heer aus dem Jahre 1845 und zum anderen das bayerische Militärstrafgesetzbuch von 1869.

Wehrstrafrecht.




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