Militärgericht Durch Militärbehörden (also nicht durch die sonst für alle Bürger zuständige normale Justiz) ausgeübte Gerichtsbarkeit über Militärpersonen wurde 1920 aufgehoben, 1933 wieder eingeführt u. 1945 erneut beseitigt. Art. 96a GG gibt dem Bund die Möglichkeit Wehrstrafgerichte zu errichten. In der BRD gibt es Militärgerichte für die aufgrund des NATO-Truppenstatuts stationierten Soldaten.
Weitere Begriffe : Prämienlohn | Trümmerfrauen | Alternativvorsatz |
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