Militärstrafgesetzbuch , Abk. MStGB: Historischer Vorläufer des Wehrstrafgesetzes (WStG). In seiner Ursprungsfassung stammte das Militärstrafgesetzbuch vom 20. 6. 1872 und galt, mehrfach geändert, bis zum 20.8. 1946. Vorbilder des Militärstrafgesetzbuches waren zum einen das Strafgesetzbuch für das preußische
Weitere Begriffe : mitbestrafte Vortat | Mehrtäterschaft | Arztregister |
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