Mineralgewinnungsrechtdas Recht, Bodenschätze zu gewinnen, steht im Grundsatz dem Grundstückseigentümer zu, ist aber bei den wichtigsten Bodenschätzen zugunsten eines staatlichen Verfügungsund Vergaberechts beschränkt. Bergregal.
Weitere Begriffe : Politische Parteien | Teilzeitnutzungsrecht | nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch |
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