Missbrauch von Wegstreckenzählern und GeschwindigkeitsbegrenzernDie Verfälschung der Messung eines Wegstreckenzählers (Kilometerzähler, Ausrüstung von Kfz.) oder die Aufhebung oder Beeinträchtigung der Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers ist mit Strafe bedroht, ebenso die Vorbereitung einer Tat durch Herstellung, Verschaffen, Feilhalten oder Überlassen von Computerprogrammen zur Begehung einer solchen Tat (§ 22 b StVG).
Weitere Begriffe : Arbeitspapiere | Transportversicherungspolice | Namenserteilung |
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