MiterfinderHaben mehrere gemeinsam eine Erfindung gemacht, so steht ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zu. Haben sie die Erfindung unabhängig voneinander gemacht, so steht das Patent dem zu, der die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat, § 3 PatG.
Weitere Begriffe : Geldwertschuld | Bevollmächtigter | Vertrauensleute |
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