Mobiliarsicherheitist die durch bewegliche Sachen geschaffene Sicherheit des Gläubigers einer Forderung (z. B. Pfand). Lit.: Rott, T., Vereinheitlichung des Rechts der Mobiliarsicherheiten, 2000
Weitere Begriffe : Normenwiderspruch | Geschworene | Grundrechtskollisionen |
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