Mobiliarzwangsvollstreckung Unter diesen Begriff fällt jede Zwangsvollstreckungsmassnahme in das bewegliche Vermögen, also die Pfändung körperlicher Sachen, Forderungen und anderer Vermögensrechte; auch das Offenbarungseidverfahren gehört zur M.; den Gegensatz zur M. bildet die Immobiliarzwangsvollstreckung.
Weitere Begriffe : Wandelanleihe | Garantiehaftung | mobil |
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