Monokratisches Prinzipbezeichnet eine Organisationsform der Behörden; danach stehen die behördlichen Befugnisse nur ihrem Leiter zu, der sie auf die Angehörigen seiner Behörde delegieren kann. Man nennt diese Organisation auch büromäßig (Büroprinzip) im Gegensatz zur Kollegialbehörde (Kollegialprinzip), wo die Entscheidungsbefugnis einem Kollegium zusteht.
Weitere Begriffe : Dispositionsmaxime | Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, | Seeschifffahrt |
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