Monopol Marktbeherrschende Stellung eines einzelnen oder einiger weniger Wirtschaftsunternehmen. Da hierdurch erhebliche Nachteile für die Verbraucher entstehen können (ein Monopol kann die Preise praktisch nach seinem Belieben festsetzen), werden Monopole durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), neu gefaßt im Jahre 1990, einer Kontrolle durch die Kartellbehörden (Kartellrecht) unterstellt. Diese sollen insbesondere auch die Bildung neuer Monopole durch Zusammenschlüsse von Unternehmen (Fusionen) verhindern. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich insofern im Gebiet der früheren DDR, da die dort bestehenden Volkseigenen Kombinate praktisch alle über eine Monopolstellung auf ihrem jeweiligen Gebiet verfügten. Diese Monopolstellungen können erst allmählich aufgelöst werden.
Weitere Begriffe : Mitteilung in Strafsachen | Unauflöslichkeit der Ehe | Bundesfinanzierungsschatz |
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