mulier taceat in ecclesia (lat. "Die Frau möge in der Gemeinde schweigen"). Gemäss 1. Kor. 14,34 verlangt die katholische Kirche den Ausschluss der Frau vom kirchlichen Lehr- und Priesteramt.
Weitere Begriffe : Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung | Kurator | Postgeheimnis, Beschränkung des |
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