multilateraler Vertragvölkerrechtlicher Vertrag, dem mindestens drei Vertragspartner angehören. Man unterscheidet die „offenen”, die „beschränkt offenen” und die „geschlossenen” multilateralen Verträge. Der Beitritt zum „offenen” Vertrag steht allen Staaten frei; beim „beschränkt offenen” wird der Kreis der möglichen Beitrittskandidaten im Vertrag selbst umschrieben. Beim „geschlossenen” ist der Staat, der nicht anfänglicher Vertragspartner war, vom späteren Beitritt ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachträglich eine andere Vereinbarung getroffen. Gehören die meisten Staaten einem Vertrag an, wird von einem universellen Vertrag gesprochen.
Weitere Begriffe : Kontrollstelle | Renten-Splitting | Schuldnergemeinschaft |
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