Muss-Vorschrift ist eine Rechtsnorm, die im Unterschied zur Kann- u. zur Soll-Vorschrift der Verwaltungsbehörde ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zwingend vorschreibt, also kein Ermessen einräumt.
Weitere Begriffe : Mailbox-Überwachung | vorbeugender Rechtsschutz | Mieterdarlehen |
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