NachbesserungsanspruchLässt jemand etwas für sich herstellen oder reparieren und ist das dann nicht in Ordnung, so kann er von dem Hersteller oder demjenigen, der die Reparatur durchführt, die Nachbesserung verlangen - in den meisten Fällen können weitergehende Ersatzansprüche nicht erhoben werden, wenn dem Hersteller nicht vorher auch die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt wurde. Hat jemand eine Sache gekauft, kommt die Nachbesserung nur dann in Betracht, wenn sieausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart wurde. Die Kosten der Nachbesserung gehen grundsätzlich zu Lasten des Verkäufers bzw. Herstellers der Sache einschliesslich der Kosten, die erforderlich sind, um den Gegenstand zum Unternehmer oder Verkäufer zu bringen und wieder abzuholen.
Weitere Begriffe : Grundlagengeschäfte | Mieterkündigung bei Mieterhöhung | Ausfuhrzölle |
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