Nachdruck

Nach Ablauf der Schutzfrist für ein Urheberrecht darf das Werk von jedermann nachgedruckt, d.h. vervielfältigt und verbreitet werden.

wird die nach Ablauf der Schutzfrist vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes genannt, an dem ein Urheberrecht bestand.




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