Nachpfandungwird die Pfändung genannt, die der Gerichtsvollzieher bei demselben Schuldner vornimmt, sobald sich herausstellt, dass die Schuldsumme nebst Kosten durch die frühere Pfändung nicht gedeckt ist. Hauptfall: zu hohe Schätzung der zunächst gepfändeten Sachen.
Weitere Begriffe : Wiedererkennungsmaßnahmen | Strafantrag, Strafanzeige | Baupolizei |
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