Nachtbackverbot Arbeitszeitvorschrift aufgrund des Gesetzes über das Arbeitsrecht in Bäckereien und Konditoreien, die arbeitsschutz- und wettbewerbsrechtlichen Zwecken dient. An Werktagen darf in Bäckereien und Konditoreien von Montag bis Freitag von 0 bis 4 Uhr und von 22 bis 24 Uhr niemand arbeiten. An Sonntagen ist die Ruhezeit nur auf 22 bis
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