NachtbriefkastenBriefkasten einer Behörde, damit (ohne Mitwirkung der Post) Schriftstücke unmittelbar und rechtzeitig in ihren Geschäftsbereich gelangen können. Dient der Fristwahrung und gewährleistet, dass die nach Dienstschluss und vor Mitternacht eingeworfenen Schriftstücke als noch an diesem Tag eingegangen behandelt werden. Er muss so eingerichtet sein, dass die vor und nach Mitternacht eingeworfenen Sendungen getrennt werden oder ein Einwurf nach Mitternacht überhaupt nicht mehr möglich ist. Fehlt bei einem Gericht ein Nachtbriefkasten, so kann dies einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn das Schriftstück z. B. in den gewöhnlichen Briefkasten vor Mitternacht gesteckt und aus diesem Grund als erst am folgenden Tag eingegangen behandelt wird.
Weitere Begriffe : Fiduziant fiduziarisch | unechtes Leiharbeitsverhältnis | Rückwirkung |
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