Namensehe(Formehe) ist eine Ehe, die ausschliesslich oder vorwiegend zu dem Zweck geschlossen wird, der Frau die Führung des Familiennamens des Mannes zu ermöglichen, ohne dass eine eheliche Lebensgemeinschaft begründet wird. Die N. ist nichtig (Ehenichtigkeit); dadurch soll ein Missbrauch, vornehmlich mit adeligen Namen, verhindert werden. § 19 EheG.
Weitere Begriffe : Ermessensrichtlinie -9 | Thomasius | Insolvenzgericht |
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