Nationale Naturmonumentesind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind (§ 24 BNatSchG, Naturschutz). Sie sind wie Naturschutzgebiete zu schützen. Die Insel Vilm südlich von Rügen soll das erste n. N. werden.
Weitere Begriffe : Laesio enormis | UVP | Berlinklausel |
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