Naturalleistungspflichten

im Unterschied zu Geldleistungs- pflichten (Steuern) lässt das Grundgesetz nur in einem begrenzten herkömmlichen Umfang zu. Hierunter fallen z.B. die Feuerwehrdienstpflicht, die Deichhilfepflicht und die gemeindlichen Hand- und Spanndienste.




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