(lat. negotiatio), 1) Geschäftsführung; 2) Unterbringung von Anleihen durch Banken, 3) Verhandlung.
Vorheriger Fachbegriff: negotium mixtum cum donatione | Nächster Fachbegriff: Nehmer
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Abfindungsvergleich | See-Pflegekasse | Sühnetermin
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews