NeuanmeldungVoraussetzung für die Patentfähigkeit einer Erfindung. Die Erfindung gilt als neu, wenn der Erfindungsgegenstand in den letzten 100 Jahren nicht in einer Druckschrift vorbeschrieben oder im Inland offenkundig vorbenutzt wurde, § 2 PatentG.
Weitere Begriffe : Landgut | Bestimmungslandprinzip | Legitimation |
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