Neuartige Lebensmittel

(Novel food) bezeichnet allgemein gentechnisch hergestellte oder veränderte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Die materiellen Regelungen hierzu sind überwiegend unmittelbar geltendes Europarecht (VO (EG) 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten v. 27. 1. 1997, ABl. EG L 43/1, m. Änd.); s. a. Genlebensmittel und -futtermittel. Nach dieser VO dürfen n. L. keine Gefahr für den Verbraucher darstellen oder dessen Irreführung bewirken. Die VO regelt neben dem Genehmigungsverfahren auch spezifische Kennzeichnungsanforderungen, s. a. Kennzeichnung von Lebensmitteln. Diese bestehen auch, wenn n. L. herkömmliche Lebensmittel ersetzen sollen, ihnen aber nicht gleichwertig sind (Art. 8), oder gegen sie ethische Vorbehalte bestehen. Durchführungsvorschriften zu Zulassung, Deklaration und sonstigen Verkehrsvoraussetzungen finden sich in der VO v. 14. 2. 2000 (BGBl. I 123) m. Änd. Zur Haftung Gentechnikrecht (3.), Produkthaftung.




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