NeubaumietenverordnungDie N. hat Bedeutung im sozialen Wohnungsbau für die Mietpreisberechnung von bis zum 31. 12. 2001 geförderten Sozialwohnungen. S. a. soziale Wohnraumförderung.
Weitere Begriffe : Beamtenrechtsrahmengesetz | Ehegüterrecht | Mündliche Nebenabreden |
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