Nichturteil ist das scheinbare, keinerlei Wirkungen eines Urteils hervorrufende „Urteil“, bei dem schon der äußere Tatbestand eines Urteils fehlt (z. B. Fehlen der Verkündung). Lit.: Holtz, H., Nichturteil und nichtiges Urteil im Strafverfahren, 1968
Weitere Begriffe : General Agreement an Tariffs and Trade | Prognoseprinzip | Betreten und Durchsuchen von Wohnungen |
MMnews
|