Strafverfahren

Strafprozeß.

im engeren Sinne: nur das bei Gericht gegen den Angeklagten anhängige Verfahren; im weiteren Sinne: jedes gegen einen Beschuldigten bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder auch nur bei der Polizei anhängige Verfahren, Hauptverhandlung. Strafverfahren wird geregelt in der Strafprozessordnung, im Gerichtsverfassungsgesetz, im Jugendgerichtsgesetz; a. Bussgeldverfahren, Steuerstrafverfahren, Wiederaufnahme.

Strafprozess.

ist das zur Verhängung einer Strafe erforderliche staatliche Verfahren (in Deutschland jährlich etwa 500000). Es unterliegt der Strafprozessordnung. Es kann beschleunigt durchgeführt werden, wenn eine Strafe von nicht mehr als sechs Monaten Freiheitsentzug zu erwarten ist und Sachverhalt und Beweislage einfach und klar sind (§§ 417ff. StPO). Strafprozess Lit.: Roxin, C., Strafverfahrensrecht, 25. A. 1998; Schäfer, G./Sander, G., Die Praxis des Strafverfahrens an Hand einer Akte, 7. A. 2007; Esser, R., Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002; Haller, K., Das Strafverfahren, 4. A. 2006

Strafprozess.

Strafprozess.




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