Niedergericht

Zent, Zentgericht, Gogericht. Mittelalterliches Recht: Nachdem die Hochgerichte (Landgerichte) für die bevorzugten Stände (Adel, höhere Geistlichkeit, Städte) zuständig geworden waren, erhielten für die bäuerliche Bevölkerung die N.e eine erhöhte Zuständigkeit (über bäuerliches Eigen; B lu tgerichtsbarkeit).




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