NotenmonopolExklusives Recht einer Zentralnotenbank zur Ausgabe von Banknoten. Nach der Einführung des Euro steht dieses Recht den nationalen Notenbanken und der Europäischen Zentralbank zu, die die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Währungsgemeinschaft gern. Art. 105 EUV, Art. 16 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank genehmigen muss.
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