Notenprivileg Die Deutsche Bundesbank hat das ausschliessliche Recht, in der BRD Banknoten auszugeben. Sie lauten auf Deutsche Mark und sind das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel, § 14 Bundesbankgesetz. Dagegen liegt das Recht, Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel zu prägen und herauszugeben (Münzhoheit), allein beim Bund.
Weitere Begriffe : Gesamtakt | Kronrat | Warenrückvergütung |
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