Notenprivileg

Die Deutsche Bundesbank hat das ausschliessliche Recht, in der BRD Banknoten auszugeben. Sie lauten auf Deutsche Mark und sind das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel, § 14 Bundesbankgesetz. Dagegen liegt das Recht, Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel zu prägen und herauszugeben (Münzhoheit), allein beim Bund.

ist die ausschließliche Befugnis, Banknoten auszugeben. Das N. steht für die BRep. der Europäischen Zentralbank zu (Art. 128 AEUV, früher Art. 106 EGV).




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