Notorische Tatsache gerichtsbekannte, offenkundige Tatsache, die nicht bewiesen zu werden braucht (z.B. historische Daten,Tagesereignisse, geographische Entfernung).
Weitere Begriffe : Gesamthand | Politische Verdächtigung | Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes |
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