Nur zur Verrechnungauf einen Scheck, vom Aussteller oder Inhaber, quer über die Vorderseite gesetzte Vermerk. Untersagt eine Bareinlösung und darf nur durch Gutschrift auf ein Konto eingelöst werden. Streichung des Vermerks ist ungültig. Abbildung bei Scheck.
Weitere Begriffe : Einrede des nichterfüllten Vertrags | Heilung von Verfahrensfehlern | Europarecht |
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