Oberbesitzer Bei einem mittelbaren Besitzverhältnis wird der mittelbare Besitzer als O. bezeichnet, weil der unmittelbare Besitzer seinen Besitz von ihm ableitet und der O. eine umfassendere Rechtsstellung hat als er, so dass die besitzrechtliche Stellung des unmittelbaren Besitzers nur einen Ausschnitt aus der Besitzstellung des O.s darstellt. Beispiel: Werden ihm gehörigen Pkw vermietet, überlässt dem Mieter nur die Gebrauchsbefugnis.
Weitere Begriffe : Freischuss | Strafrechtstheorien | US-GAAP |
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