Oberbürgermeister

meist Amtsbezeichnung des Bürgermeisters einer kreisfreien Stadt. Kreis, Gemeinde, Oberstadtdirektor.

ist der Inhaber des oder eines leitenden Amtes einer kreisfreien Stadt oder einer großen kreisangehörigen Stadt.

Bürgermeister.

ist nach den Gemeindeordnungen der Länder i. d. R. die Amtsbezeichnung nur für die Bürgermeister der kreisfreien Städte, mitunter auch für Bürgermeister Großer Kreisstädte oder großer kreisangehöriger Städte (so in Bayern und Rheinland-Pfalz). Über Rechtsstellung und Aufgaben des O. vgl. Gemeindeverfassung.




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