Oberhaus

in der angelsächsischen Verfassungstradition die erste Kammer des Parlaments, die aus Vertretern von Bundesländern oder der Stände besteht. Die wirkliche parlamentarische Funktion übt meist das aus Wahlen hervorgehende Unterhaus aus. Anders ist es allerdings in den USA, wo das O., der Senat, mehr Gewicht hat, als das Repräsentantenhaus.

(England) House of Lords.




Vorheriger Fachbegriff: Obergericht | Nächster Fachbegriff: Oberhof


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen