oberste Bundesbehörde

die höchste Behörde in der bundeseigenen Verwaltung mit einem eigenen (häufig dreistufigen) Verwaltungsunterbau. Die oberste Bundesbehörde ist das jeweilige Bundesministerium für seinen Bereich. Diesen unmittelbar nachgeordnet ist
die mittlere Verwaltungsstufe, die Bundesmittelbehörden oder die Bundesoberbehörden.




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