Oberstadtdirektor in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der ehemals britischen Zone, der Hauptverwaltungsbeamte der kreisfreien Städte; Kreis, Gemeinde. Der Oberbürgermeister ist dort nur Vorsitzender des Stadtrates.
Weitere Begriffe : Altersvorsorgeaufwendungen | Erscheinenspflicht des Zeugen | Kritische Äusserungen |
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