Oberstadtdirektor

in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der ehemals britischen Zone, der Hauptverwaltungsbeamte der kreisfreien Städte; Kreis, Gemeinde. Der Oberbürgermeister ist dort nur Vorsitzender des Stadtrates.

war der Inhaber des leitenden Amts in kreisfreien Städten (mancher Bundesländer).

Gemeindedirektor.

war bisher die Bezeichnung des Stadtdirektors (Gemeindedirektors) in kreisfreien Städten Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens (Gemeindeverfassung 2 a).




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