Obrigkeit

Träger der staatlichen Gewalt. - Der Begriff wird heute noch im StGB gebraucht: Strafbar ist die Verächtlichmachung (Staatsverleumdung, § 131 StGB) der O. Unter O. sind nur solche Organe der Staatsgewalt zu verstehen, die diese in gewissem Umfang selbständig ausüben und zum Erlass allgemein verpflichtender Vorschriften berufen sind.




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