Obusim Sinne des PersonenbeforderungsG.es sind elektrisch angetriebene, nicht an Schienen gebundene Strassenfahrzeuge, die ihre Antriebsenergie einer Fahrleitung entnehmen (§ 4 PersonenbeförderungsG).
Weitere Begriffe : Garantie | Abwerben von Arbeitskräften | Güterrechtsregister |
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