Oderkonto

ist ein Bankkonto, über das mehrere Personen zeichnungs- und verfügungsberechtigt sind. Bei einem Ehegattenarbeitsverhältnis (Mitarbeit des Ehegatten) steht ein O. der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen (BVerfG 7. 11. 1995, BStBl. II 1996, 34).




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