Organe, völkerrechtlicheeines Staates sind die zur völkerrechtlichen Vertretung gegenüber anderen Völkerrechtssubjekten befugten Personen, also das Staatsoberhaupt, die Regierung, die Diplomaten und die Konsuln. I. w. S. sind v. O. auch die Organe völkerrechtlicher Gemeinschaften, z. B. der Vereinten Nationen und anderer Internationaler Organisationen.
Weitere Begriffe : Ablehnung von Amtspersonen | Accessio credit principali | Druckerlaubnis, kirchliche |
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