Organisierte Interessenbündeln, durch einschlägige Grundrechte geschützt, bestimmte Interessengruppen mit dem Ziel, auf die demokratische Staatswillensbildung Einfluss zu nehmen. Derartige Vereinigungen sind nicht selten dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie ihre Partialinteressen allzu eigennützig gegenüber den Staatsorganen als den berufenen Wahrem des Gemeinwohls vertreten. Es ist Sache von Parlament und Regierung, die auf das Spezialwissen der Interessenverbände angewiesen sind, übermässigen Gruppenegoismen zu wehren, berechtigte Interessen zu berücksichtigen und widerstreitende Partialansprüche im Geiste des gemeinen Besten auszugleichen.
Weitere Begriffe : Codex Maximilianeus bavaricus civilis | Verfassungsbewegung | vorsorglicher Verwaltungsakt |
MMnews
|