Recht des Staates, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen worden ist. Das Ortsrecht ist insb. maßgeblich für Fragen der Form (vgl. Ortsform).
Vorheriger Fachbegriff: Ortsrat | Nächster Fachbegriff: Ortssprecher
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : conditio iuris | Mietpreisbindung | A fortiori
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews