Parlamentarischer Rat

die von den Landtagen der drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands gewählte Versammlung von 65 Abgeordneten, die 1948/49 das Grundgesetz ausgearbeitet, beraten und beschlossen haben.

verfassunggebendes Organ der drei Westzonen Deutschlands 1948/49, bestand aus Vertretern der Landtage, nicht aus vom Volk gewählten Abgeordneten. Erbeschloss am 8.5.1948 das Grundgesetz.

Grundgesetz

ist in der Rechtsgeschichte die von den Landtagen der westlichen Besatzungszonen Deutschlands gewählte Versammlung von 65 Abgeordneten zur Beratung des Grundgesetzes (1948). Lit.: Feldkamp, M., Der Parlamentarische Rat, 1998

ein aus 65 Mitgliedern bestehendes Gremium, das vom 1.9.1948 bis 8.5.1949 die endgültige Fassung des Grundgesetzes erarbeitete. Die Mitglieder waren von den Landtagen der Länder der westlichen Besatzungszonen gewählt worden. Der Parlamentarische Rat nahm am 8.5.1949 mit 53 gegen zwölf Stimmen das Grundgesetz an. Mit Ausnahme Bayerns, dem die neue Staatsordnung zu zentralistisch erschien, stimmten anschließend die Länderparlamente der übrigen Länder dem Grundgesetz zu.

Der P. R. war ein aus 65 Mitgliedern bestehendes Gremium, das die Aufgabe hatte, in Zusammenarbeit mit den Alliierten Mächten das Grundgesetz auszuarbeiten. Die Mitglieder waren von den Landtagen der Länder der amerikanischen, englischen und französischen Besatzungszone gewählt. Der P. R. trat am 1. 9. 1948 erstmals zusammen. Er beendete seine Arbeit am 8. 5. 1949 mit der Schlussabstimmung, in der das GG mit 53 zu 12 Stimmen angenommen wurde.




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