Parlamentarismus parlamentarisches System. Verfassungssystem, in dem die Regierung dem Parlament verantwortlich ist, das heisst, grundsätzlich von ihm berufen und abberufen werden kann. Im Extremfall ist die Regierung so sehr vom Parlament abhängig, dass sie bei einem Misstrauensvotum zurücktreten muss, z. B. im Frankreich der III. Republik, und - jedenfalls nach der geschriebenen Verfassung - in kommunistischen Staaten; in den westlichen Ländern ist die Bindung an ein Misstrauensvotum heute meist weitgehend beseitigt, um eine Unterbrechung der Regierungskontinuität durch Zufallsmehrheiten im Parlament zu verhindern. P. kann mit jeder Staatsform verbunden sein, mit Demokratie, Monarchie oder Diktatur; in Diktaturen steht der P. aber i.d.R. nur auf dem Papier. Andererseits muss nicht jede Demokratie ein parlamentarisches System haben, z. B. nicht die Vereinigten Staaten, deren Präsident dem Kongress nicht verantwortlich ist (sog. Präsidialsystem, Präsidialdemokratie). Der Begriff des P. hängt auch nicht davon ab, ob das Parlament aus freien, geheimen, gleichen und allgemeinen Wahlen hervorgegangen ist, und ob ein Mehrparteiensystem besteht. Den Ländern der Bundesrepublik schreibt Art. 28
Weitere Begriffe : Vertretungen ausländischer Staaten | Einmanngesellschaft | bona fides |
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