Pelztiere. Werden P. wie z. B. Iltis, Marder oder Nerz der Natur entnommen, also z. B. gefangen, so dürfen sie nach den Bestimmungen der VO über die Nutztierhaltung weder zur Zucht noch zur Pelzerzeugung gehalten werden. S. a. Tötung von Tieren, Robben.
Weitere Begriffe : Steuerbescheid | Handelsbriefe | Rechtsgang |
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