Nutztierhaltung

Die Tierschutz-NutztierhaltungsVO i. d. F. v. 22. 8. 2006 (BGBl. I 2043) m. Änd. bestimmt die Anforderungen an Haltungseinrichtungen sowie Versorgung und Kontrolle der Nutztiere. Die VO betrifft alle landwirtschaftlichen Nutztiere (insbes. Schweine, Hühner usw., seit Dezember 2006 auch Pelztiere) und warmblütigen Wirbeltiere (z. B. Büffel oder Strauß), die zur Erzeugung tierischer Produkte gehalten werden. S. a. Aufstallungspflicht.




Vorheriger Fachbegriff: Nutznießung | Nächster Fachbegriff: Nutzung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen