Persönlichkeitist die ausgeprägte Individualität eines Menschen. Zur Entwicklung der P. gehört es, sich in der Öffentlichkeit angemessen bewegen zu können. Deshalb steht z.B. jedermann ein vor medialer Beobachtung geschützter Freiraum zu. Lit.: Van Hinden, M., Persönlichkeitsverletzungen im Internet, 1999; Funkei, T., Schutz der Persönlichkeit durch Ersatz immaterieller Schäden in Geld, 2001; Per- sönlichkeitsgüterschutz vor und nach dem Tode, hg.v. Beuthien, V., 2002
Weitere Begriffe : Publikumsgesellschaft | unechte Arbeitnehmerüberlassung | Schwarze Liste |
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