personale VermögenslehreSie versteht unter Vermögen i. S. v. § 263 StGB (Betrug) den individuellen wirtschaftlichen Handlungsspielraum des Vermögensträgers als Grundlage der persönlichen Entfaltung. Ein Vermögensschaden liegt danach vor, wenn ein vom Rechtsgutträger bezweckter wirtschaftlicher Erfolg nicht oder nicht wie gewünscht eintritt bzw. wenn seine wirtschaftliche Potenz beeinträchtigt wird.
Weitere Begriffe : Rechtsgeschäft, mehrseitiges | Schlichtungsabkommen | Geschäftsbuchhaltung |
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