Personenbeschreibungsystematische und geordnete Zusammenfassung aller sichtbaren Merkmale des Äußeren einer Person aufgrund einer betrachtenden Analyse von Form-, Größen-, Farb-, und Funktionsbeschreibungen des menschlichen Körpers. Ziel der Beschreibung von äußeren Merkmalen einer Person ist, sie zu identifizieren, wobei die Personenbeschreibung insbesondere dann Bedeutung erlangt, wenn Fingerabdrücke und Lichtbilder fehlen. Jede erkennungsdienstliche Behandlung umfasst auch die Personenbeschreibung.
Weitere Begriffe : Rechtsmittel / Rechtsbehelf | Arbeitnehmerhilfe | Auflösungsklage |
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